darein willigen

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S. 291

So war also Rom achtehalbhundert Jahre vor Christi Geburt erbauet worden, und bekam von dem einen seiner Stifter, vom Romulus, den Namen. Dreytausend dreyhundert Menschen hatten sich dahin versammlet, und willigten darein, daß er ihr König und Schutzherr, ihr oberster Richter und Anführer im Kriege seyn sollte. Diese Menge Menschen war aus verschiedenen Gegenden Italiens zusammen gekommen. *Freylich gab es darunter viele unruhige, zu Händeln geneigte Leute, die sich in ihrem Vaterlande mit ihren Mitbürgern nicht hatten vertragen können, und mehr auf Gewalt als auf Recht hielten. Aber das ist eben ein Hauptnutzen der Gesetze, denen sich die Bewohner einer Stadt sämmtlich unterwerfen, daß sie solche Leute zur Ruhe und Ordnung anhalten, und sie sogar bestrafen, wenn sie die öffentliche Sicherheit stören.* Romulus also und seine Unterthanen wurden bald darinne einig, daß sie dergleichen Vorschriften und bürgerliche Einrichtungen haben müßten, nach denen er und sie sich immer zu richten hätten. *Dieser neue König war kaum zwanzig Jahre alt. Er hatte also, ob er gleich viel Verstand besaß, gute Rathgeber sehr vonndthen [sic!]: und es gereicht ihm zur Ehre, daß er dieses selbst erkannt hat.* Um dieselben zu erlangen, wählte man von allen Einwohnern Roms hundert durch ihre [S. 292] Rechtschaffenheit und Klugheit bekannte Männer, welche Räthe des Königs und zugleich Beschützer ihrer Mitbürger seyn sollten. Man gab ihnen daher den ehrwürdigen Namen Väter; zumal da sie auch schon etwas alt waren, und daher Senatoren genannt wurden. *Mit ihrem Beystande regierte nun der König: man glaubte auch leicht, dasjenige, was hundert solche erfahrne und verständige Männer riethen, müsse gut seyn.* Außerdem behielten auch die übrigen Bürger Roms noch das Recht, über wichtige Angelegenheiten des Vaterlandes zu berathschlagen, und ihre Meynung zu sagen.

 

Текст, отмеченный *...*, отсутствует в русском переводе.

С. 172

Тогда новопостроенный город получил название Рима от Ромула. К нему собралося много изгнанников из соседственных Италианских владений при гражданских мятежах и других удальцов, которые выбрали его себе Царем, и он издал многия узаконения, касательно до богослужения и гражданскаго установления. Особливо ограничил знатно Королевскую власть учреждением Сената или совета государственнаго и некоторыми правами, данными народу.

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